Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Grafinger David GmbH
Sitz und Geschäftsanschrift: Grubbachstr 56, 4644 Scharnstein
Firmenbuchnummer: FN 625873 b
Telefon: 0664/75062298
e-mail: [email protected]
UID-Nummer: ATU80602929
Allgemeiner Gerichtsstand: Landesgericht Wels
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Kammerorganisation: Wirtschaftskammer Oberösterreich
I. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden AVLB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und für alle Lieferungen und Leistungen der Grafinger David GmbH. Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 KSchG gelten sie mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen, insbesondere dem Rücktrittsrecht gemäß nachstehendem Pkt. II.
II. Rücktrittsrecht:
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG haben das Recht, von einem im Fernabsatz oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Um dieses Rücktrittsrecht auszuüben muss an
Grafinger David GmbH
Grubbachstraße 56, 4644 Scharnstein
e-mail: [email protected]
eine eindeutige Erklärung (z.B. in Form eines mit der Post versandten Briefes oder eines e- mails) über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, erfolgen. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Bei einem Vertragsrücktritt ist der Verbraucher verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an die Gesellschaft zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft angeboten hat die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Die Gesellschaft hat alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis die Gesellschaft entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihr der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.
III. Förderungsabwicklung/Erfolgszusagen
1. Soweit die Grafinger David GmbH für den Vertragspartner (in dessen Auftrag) Förderungen oder Zuschüsse oder ähnliches beantragt, gilt als vereinbart, dass diese Serviceleistung sich in der bloßen, auf den ungeprüften Angaben des Auftraggebers beruhenden, konkreten Antragstellung erschöpft. Die Grafinger David GmbH übernimmt keine Haftung für Erfolg oder Erfolgsaussichten der Antragstellung. Sie ist nicht verpflichtet, allfällige Rechtsmittel gegen die Versagung der Fördermittel zu erheben. Ebenso wenig haftet die Grafinger David GmbH dafür, den Vertragspartner über sämtliche mögliche oder auch nur naheliegende Förderungsmöglichkeiten vollständig aufgeklärt zu haben. Soweit in im Rahmen der Angebotslegung erstellten Kalkulationen Fördermittel in Aussicht genommen wurden, die in der Folge nicht lukriert werden konnten, bleibt dies ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages. Insbesondere ist die Anfechtung des Vertrages wegen (gemeinsamen) Irrtums über die Förderbarkeit des in Rede stehenden Vertrages ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber bestätigt, von der Grafinger David GmbH über die Anwendungs- /Tatbestandsvoraussetzungen der befristet für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 geltenden Umsatzsteuerbefreiung gem. § 28 Abs. 62 UStG für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen informiert worden zu sein. Sofern der Auftraggeber nicht erklärt, diese Anwendungsvoraussetzungen nicht zu erfüllen, erfolgt die Rechnungslegung durch
die Grafinger David GmbH ohne Umsatzsteuerausweis. Sind die Angaben des Auftraggebers unrichtig, wird diesem die Umsatzsteuerzahllast nachträglich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grafinger David GmbH in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
3. Soweit in im Zuge der Angebotslegung erstellten Kalkulationen zukünftige Leistungsdaten (insbesondere kWh jährlich) der Photovoltaikanlage in Aussicht genommen worden sind, welche in der Folge nicht erreicht werden können, bleibt dies ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages. Insbesondere ist die Anfechtung des Vertrages wegen (gemeinsamen) Irrtums über die zukünftigen Leistungsdaten ausgeschlossen und die Grafinger David GmbH auch nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet.
IV.
1. Flachdach Freiland PV liegend 30 Grad
2. Flachdach Freiland PV stehend 30 Grad
3.Flachdach Freiland PV liegend 10 Grad
4. Flachdach Freiland PV stehend 10 Grad
5. Container PV
6. Stützmauer
7. Freiland PV Ständer
8. Gitterstabmatte PV – Modul
9. Gitterstabmatte PV – Buchstaben
10.Blumenkiste für Gitterstabmattenzaun
Sofern Gegenstand des mit der Grafinger David GmbH abgeschlossenen Vertrages eines der in den vorstehenden Punkten 1. bis 10. angeführte Produkte ist, erklärt der Auftraggeber, von der Grafinger David GmbH über die Montage dieser Produkte durch Ausfolgung einer gesonderten Bedienungsanleitung informiert worden zu sein und die Montage nur entsprechend dieser Bedienungsanleitung durchzuführen insbesondere die vorgeschriebene Einrammtiefe des PV-Ständers in Abhängigkeit von Bodenkategorie/Geländeneigung einzuhalten. Schadenersatzansprüche gegenüber der Grafinger David GmbH auf Grund einer nicht den Bedienungsanleitungen entsprechenden Montageweise sind ausgeschlossen.
V. Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der Grafinger David GmbH sind freibleibend. Angaben in Prospekten, (Online-)Inseraten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder die Lieferung/Leistung durch die Grafinger David GmbH zustande.
3. Lieferfristen und -termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe.
4. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen, bleiben vorbehalten. Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung zu Änderungen der technischen Normen oder des Standes der Technik, ist die Grafinger David GmbH berechtigt die Leistung entsprechend der Änderung vorzunehmen, ungeachtet dessen es ihr weiterhin freisteht die Leistung wie ursprünglich vertraglich vereinbart zu erfüllen. Preissteigerungen bis zu 15 % aus diesem Grund gelten als vom Auftraggeber akzeptiert.
5. Für vom Auftraggeber oder dessen Vertretern angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag nicht Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes (zusätzliches) Entgelt.
6. Zur Leistungsausführung ist die Grafinger David GmbH frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen wurden.
7. Die Überprüfung der baulichen Gegebenheiten, insbesondere Statik, Schneelast, etc. obliegen der Verantwortung des Auftraggebers und sind von diesem vorab zu klären. Die Grafinger David GmbH ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
VI. Lieferung/Gefahrenübergang
1.Die Lieferung von Waren erfolgt am Sitz von der Grafinger David GmbH. Der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte (z.B. Frächter) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen.
2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald ihm oder dem mit dem Transport beauftragten Dritten die Ware übergeben wurde, im Fall des Annahmeverzuges des Auftraggebers ab Versandbereitschaft.
3. Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn die Grafinger David GmbH die Ware versendet – die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.
4. Der Auftraggeber erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Die Grafinger David GmbH behält sich das Eigentum gemäß nachstehendem Pkt. VII. bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor.
VII. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Grafinger David GmbH. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist die Grafinger David GmbH daher berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware zu demontieren bzw. abzuholen. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung sämtlicher Forderungen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Ware an die der Grafinger David GmbH ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Schuldner über die Abtretung zu informieren.
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VIII. Gewährleistung
1. Unternehmerbestimmung:
Der Auftraggeber hat Lieferungen von der Grafinger David GmbH insbesondere auch unbewegliche Sachen oder durch Montage unbeweglich gewordene Sachen unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Übernahme der Lieferungen schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. § 924 ABGB ist nicht anzuwenden. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein von der Grafinger David GmbH nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen hat.
2.Verbraucherbestimmungen:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
IX. Schadenersatz
1.Unternehmerbestimmung:
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt haftet die Grafinger David GmbH im Unternehmergeschäft nur für den Ersatz von Schäden, die er und/oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem vertraglichen Nettoentgelt, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von der Grafinger David GmbH gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
2.Verbraucherbestimmung:
Die Grafinger David GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht zumindest grob fahrlässig
von ihr und/oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden.
3. In jedem Fall haftet die Grafinger David GmbH nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter.
4. Die Grafinger David GmbH ist nicht verpflichtet, die Bauwerke, auf welchen gelieferte Photovoltaikmodule montiert werden sollen, hinsichtlich ihrer statischen Tauglichkeit zu prüfen.
X. Zahlungsbedingungen
Forderungen von der Grafinger David GmbH sind jeweils innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Abholung oder Versand ist vor Ausfolgung der Ware ein Zahlungsnachweis zu erbringen. Bei Zahlungsverzug ist die Grafinger David GmbH berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Betreibungskosten geltend zu machen.
XI.
anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes anzuwenden. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur dann, wenn dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in welchem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Grafinger David GmbH in 4644 Scharnstein. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen gilt die Zuständigkeit des für 4644 Scharnstein sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.